Materialtuning – Booster und Tuner werden verboten!

Für viele Tischtennisinteressierte und insbesondere für die Tischtennis-Industrie gab es einen Schock. So wurde bei den Weltmeisterschaften in Guangzhou vom Annual General Meeting (AGM) der ITTF beschlossen, dass unter Punkt 2.4.7 der Tischtennis-Regeln folgende Änderung neu aufgenommen wird:

„Der Schlägerbelag soll so verwendet werden, wie er genehmigt wurde, das heißt ohne irgendeine physikalische, chemische oder sonstige Behandlung (normale Abnutzung fällt nicht darunter), welche die Spieleigenschaften, Reibung, Aussehen, Farbe, Struktur, Oberfläche usw. verändert.“

Bei diesem Zitat handelt es sich jedoch nur um die Übersetzung des Antrags, der AGM. Am offizielen Regeltext wird noch gearbeitet. Denn mit dieser Änderung stehen alle Booster, Tuner und weitere Produkte wie einige Belagreiniger vor dem aus! Die Regel tritt dennoch bereits zum 01.09.2008 in Kraft und stellt viele Sportler, Fachwarte und Schiedsrichter vor ungeklärte Fragen. Denn wie soll dieses kontrolliert werden?

Gerade die Hersteller verstehen die Welt nicht mehr. So waren Kleber auf Wasserbasis ausdrücklich erlaubt und wurden von der Materialkomission der ITTF auch zugelassen. Und nun soll der ganze Forschungsaufwand umsonst sein? Wer zahlt den Firmen ihre Aufwendungen? Denn durch Erlöse sind diese jedenfalls nicht zu refinanzieren. Ein Protest der Hersteller wird wohl keinen Erfolg haben, da 90 Prozent der Delegierten für diesen Vorschlag stimmten und sich die Hersteller untereinander nicht einig sind.

Und warum kam das Verbot für Booster und Tuner?

Booster und Tuner sollten das Frischkleben mit wasserlöslichen Klebern ablösen. Doch führte die Bentzung zu Problemen mit der Belagdicke! So werden durch diese „Art der Nachbehandlung“ Beläge zwischen 15% bis 30% dicker. In Kombination mit einer Schwammstärke von 2,0 mm bzw. Max. überschritten die getunten Beläge fast immer die nach den Tischtennisregeln zulässige Gesamtdicke von 4,0 mm. Die ITTF war daher aufgefordert zu handeln.

Es kommt hinzu, dass die Verwendung von Boostern und Tunern im weitesten Sinne ja auch Materialveränderungen herbeiführen sollen. Denn schließlich möchten die Spieler ja den extra Kick an Tempo und Rotation. Und Manipulationen am Belag sind von der ITTF verboten. Dabei steht die Gesundheitsgefährdung durch Kleber und das Image unserers Sports nicht mehr zur Diskussion.

Sind damit auch Beläge mit eingebauten Frischklebeeffekt verboten?

Interessant ist damit auch die Frage, ob Beläge mit eingebauten Frischklebeeffekt dann noch gespielt werden dürfen. Denn im weitestgehenden Sinn, wird ja hier „vermutlich“ der Schwamm durch physikalische oder chemische Behandlung so verändert, dass er mehr Tempo und Spin erhält. Natürlich lassen sich hier die Belaghersteller bei Entwicklung und Produktion nicht in die Karten schauen. Aber wer denkt, dass hier nicht irgendwie „getrickst“ wird, der dürfte wohl falsch liegen? Gerade zu diesem Thema sollten ITTF, im DTTB und Verband sehr schnell Antworten geben!

Zur Beruhigung aller, die Beläge mit eingebauten Frischklebeeffekt spielen: Diese sind offiziell von der ITTF zugelassen und bleiben auch zugelassen!

Und was ist mit Belagreinigern?

Betrachtet man die neue Sachlage nun detaillierter, so stellt sich die Frage, ob man künftig auch noch Belagreiniger einsetzen darf. Und Kritiker diser Entscheidung werden schnell argumentieren, dass auch die Reinigung mit Wasser und das Abstreifen des Belags am Trikot als verbotene Handlung zu betrachten sind. Ganz abgesehen von Spezialisten, die vor dem Spiel Ihre Beläge thermisch behandeln (z.B. mit Fön, Mikrowelle, etc.). Zumindest die Hersteller haben sich hinsichtlich von Belagreinigern schon auf diese Entscheidung eingestellt und bieten lösungsmittelfreie Produkte an. Doch was ist mit den bisher verkauften Restbeständen dürfen diese aufgebraucht werden? Die ITTF ist nun gefordert exakt zu formulieren, was zukünftig noch erlaubt ist!

Wie erfolgt eine Kontrolle des Verbots?

Eine Antwort darauf, wie diese Entscheidung kontrolliert werden soll, gibt es bislang nicht. Bisher appeliert die ITTF an die Fairness der Hersteller, dass nicht mehr erlaubte Produkte nicht mehr vertrieben werden. Doch werden sich die Hersteller an den Appell halten? Da dürfte der Profit wohl interessanter sein, als dieser Appell. Schließlich wurden hier ja auch finanzielle Mittel in die Forschung und Entwicklung investiert. Und wenn ein Hersteller die Booster und Tuner weiter verkauft, so werden dies schnell alle machen.

Interessant ist auch die Frage, ob nun Beläge, die schon seit längerer Zeit Verwendung finden mit den Klebern auf Wasserbasis neu geklebt werden dürfen. Oder langt es aus, wenn sich hier die Lösungsmittel weitestgehend verflüchtigt haben? Muss nun jeder Spieler vor der neuen Saison mit dem ENEZ Schlägerkontroll-Gerät prüfen, ob er auch weiterhin mit seinem Schläger antreten darf? Es wird Zeit, dass die Verantwortlichen der ITTF, im DTTB und Verband hierzu antworten liefern.

Wichtig für die Tischtennis-Sportler:

Trotz aller ungeklärten Fragen können sich die aktiven Tischtennis-Sportler aber schon jetzt darauf einstellen: Booster und Tuner sind verboten und die Umsetzung wird schon bald kommen.

Es bleiben damit nur noch die neuen lösungsmittelfreien Kleber auf Wasserbasis. Bei Nutzung dieser Kleber, sollte das Schlägerholz vorher aber lasiert werden! Denn die neuen Kleber haben eine höhere Haftungseigenschaft und lassen sich damit schwieriger vom Holz entfernen.

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BTTV steht als Synonym für den Webmaster und Autor von BTTV - Tischtennis Kreis Hassberge: Bernhard Süppel. Dieser ist seit Juli 2000 Kreisvorsitzender im Tischtennis Landkreis Hassberge und hat diese Seite als Webarchiv für den Tischtennissport im Landkreis aufgebaut. Nachdem die offizielle Webseite des Kreisverbands zum BTTV umgezogen ist, verbleibt hier das Tischtennisarchiv des Kreises und die Seite wird sich zu einem Tischtennisblog wandeln. Mit Berichten über Material, Tischtennisregeln, zum Tischtennissport, etc. informiert Sie der Webmaster über interessante Dinge rund um den schnellste Ballsportart der Welt. Sie finden den Autor nun auch bei Google+.

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Ein Kommentar
  1. bttv sagt:

    Das Verbot von Tunern und Boostern wurde ja bereits im Februar von der ITTF beschlossen. Weiter offen ist jedoch wie das Verbot kontrolliert werden soll. Denn ob das ENEZ Schlägerkontroll-Gerät dazu in der Lage ist einen Nachweis zu erbringen darf angezweifelt werden. Denn das tunen mit Paraffin (z.B. Grillanzünder und Lampenöl) ist geruchsneutral und dessen Dampfdruckwerte liegen unterhalb der vom ENEZ-Gerät messbaren Toleranzen!

    Auf meine Anfrage hin, wollte sich der DTTB damit befassen. Bis heute wurde jedoch keine Richtlinie zum Umgang mit diesem Thema veröffentlicht.

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  1. Heizkissen für Tischtennisbeläge von HERO › Tischtennis - BTTV Kreis Hassberge

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