Der Verbandsausschuss des BTTV hat Änderungen bei der Erstattung von Fahrtkosten und Tagegeldern beschlossen. So hat der BTTV bislang seine Reisekosten zwar an das Bayerische Reisekostengesetz angelehnt, die dort festgelegten Sätze überschreiten jedoch die steuerfreien Höchstgrenzen. Jeder Empfänger müsste die Differenz zu den Freibeträgen eigenverantwortlich versteuern, wobei eigentlich der zu versteuernde Anteil auf der Abrechnung ausgewiesen werden sollte.
Der BTTV kann einerseits wegen der unterschiedlichen Handhabung (Überweisung/Barauszahlung auch in den Untergliederungen) diesen Nachweis nicht gewährleisten, andererseits kann die Geschäftsstelle bei Prüfungen, wie sie derzeit für einen Teilbereich durchgeführt werden, die erforderlichen Aufzeichnungen nur mit erheblichem Aufwand beibringen.
Die neben den „seltener“ in Anspruch genommenen Tagegeldern viel häufiger erstatteten Kilometer-Sätze stehen schon länger nicht mehr in Relation zu den gestiegenen Kraftstoffpreisen. In Kenntnis dieser Umstände wurde der in § 2 der Satzung festgelegte Aufwendungsersatzanspruch (für alle im BTTV tätigen Fachwarte und Schiedsrichter) so geregelt, dass bei gleichzeitiger Anhebung der Kilometer-Sätze die steuerlichen Freigrenzen nicht überschritten werden. Die Reisekostenordnung soll am 1. Juli in Kraft treten, um zur Jahresmitte einen „sauberen Schnitt“ herbei zu führen.
Weil der Text der Ordnung noch nicht veröffentlicht wird – es erfolgt noch eine Überarbeitung, die beim VHA beschlossen wird – erlangt der Inhalt erst mit anschließender Veröffentlichung als amtliche Mitteilung (geplant 7. August) Wirksamkeit. Nichtsdestoweniger erlangen die neuen Tagegeld- und Kilometer-Sätze durch Veröffentlichung der Anlage zur Reisekostenordnung ab 01.07.2008 Gültigkeit. Alle abrechnenden Personen sind aufgefordert, ab 01.07.2008 und damit bereits beim Verbandshauptausschuss in Bad Griesbach, Abrechnungen ausschließlich auf den neuen Reisekostenformularen vorzunehmen, die u.a. im Downloadbereich der BTTV-Homepage abrufbar sind.
Vergütungen gültig ab dem 1. Juli 2008
1. Tagegeld
Das Tagegeld beträgt bei einer Abwesenheit
von mehr als 8 bis 14 Stunden € 6,00
von mehr als 14 bis 24 Stunden € 12,00
von 24 Stunden (Tagessatz) € 24,00
2. Fahrtkosten
Für Fahrten mit dem eigenen Pkw werden pro Kilometer für die
Alleinfahrt € 0,26
Fahrt bei Mitnahme einer Person € 0,28
Fahrt bei Mitnahme von zwei oder mehr Personen € 0,30
vergütet.
3. Übernachtungen
3.1. Abrechnung lt. Beleg
3.2. Frühstück ist abzuziehen mit € 4,80
3.3. Mittag- bzw. Abendessen sind abzuziehen mit jeweils € 9,60