Darf ein roter OX-Belag auf schwarzem Schlägerholz gespielt werden?
Man überlege sich folgende Situation: Ein Noppenspieler spielt einen roten Belag ohne Schwamm auf einem im Originalzustand schwarz lackierten Holz. Das dunkle Holz schimmert hier durch. Kann der Gegner die Verwendung eines anderen Schlägers verlangen?
Die Prüfung des Schlägers obliegt nach Ziffer 3.1.2.10 der Internationalen Tischtennisregeln B dem Oberschiedsrichter. Im Mannschaftsspielbetrieb müsste der Spielleiter diese Funktion übernehmen. Nach Ziffer 3.3.5 kann bei einem ersten „Vergehen“ nur ein Protest durch die gegnerische Mannschaft eingelegt werden, die der Spielleiter (am besten zusammen mit dem zuständigen Fachwart Mannschafts-/ Einzelsport) prüft.
In Ziffer 4.6 der Internationalen Tischtennisregeln A ist geregelt: „Beide Schlägerseiten – unabhängig davon, ob ein Belag vorhanden ist oder nicht – müssen matt sein, und zwar auf der einen Seite leuchtend rot, auf der anderen schwarz.“ Ziffer 4.7 besagt: „Das Belagmaterial sollte so verwendet werden, wie es von der ITTF genehmigt wurde, d.h. ohne irgendeine physikalische, chemische oder sonstige Behandlung, welche die Spieleigenschaften, Reibung, Aussehen, Farbe, Struktur, Oberfläche usw. verändert.“
Dies bedeutet, dass bei einem ersten „Vergehen“ wohl keine Sanktionen zu erwarten sind. Hier wird im Einzelfall geprüft, ob der Schläger zugelassen ist. Allerdings kann der Spieler diese schon fast provokante Behandlung eines strittigen Themas leicht umgehen, wenn er einen schwarzen OX-Noppenbelag aufklebt. Damit ist das Problem wohl am einfachsten beseitigt!