Auslegung der Tischtennisregeln – Darf eine Damenmannschaft „gemischt“ in Röckchen und Hosen antreten?
In Ziffer A 5 Ziffer 5.1 der WO des BTTV steht: „… Zu Mannschaftskämpfen ist in einheitlicher Spielkleidung (kurzärmeliges oder ärmelloses Hemd und Shorts bzw. Röckchen oder einteiliger Sportdress (sog. „Body“)) anzutreten. …“ In Ziffer 2.2.1 der Internationalen Tischtennisregeln B ist geregelt: „Die Spielkleidung besteht normalerweise aus kurzärmeligem oder ärmellosem Hemd und Shorts bzw. Röckchen oder einteiligem Sportdress (sog. „Body“), Socken und Hallenschuhen. Andere Kleidungsstücke, z.B. ein Trainingsanzug (ganz oder teilweise), dürfen im Spiel nur mit Genehmigung des Oberschiedsrichters getragen werden.“ In Ziffer 2.2.2 ist geregelt: „Abgesehen von Ärmeln oder Kragen des Trikots, muss sich die Hauptfarbe von Trikot, Röckchen oder Shorts eindeutig von der Farbe des verwendeten Balls unterscheiden.“
Damit ist eine einheitliche Mannschaftskleidung auch bei der „gemischten“ Verwendung von Röckchen und Hosen gegeben. Eine Beanstandung ist nicht möglich und macht auch keinen Sinn.