Auslegung der Tischtennisregeln – Darf der Spieler mit Obergummi und Schwamm „experimentieren“?
Nach dem Verbot der glatten langen Noppen kommt ein Spieler mit seinem neuen Material einfach nicht klar. Er entscheidet sich zu experimentieren und verklebt das Obergummi seines Belags mit dem Schwamm eines anderen Belags. Übrigens gleiches wäre durchaus auch bei einem Noppen-Innen-Belag oder Antitop denkbar! Ist dieses experimentieren gestattet und darf der Spieler den Belag im Wettkampf einsetzen?
Nach Ziffer 4.7 der Internationalen Tischtennisregeln A ist geregelt: „Das Belagmaterial sollte so verwendet werden, wie es von der ITTF genehmigt wurde, d.h. ohne irgendeine physikalische, chemische oder sonstige Behandlung, welche die Spieleigenschaften, Reibung, Aussehen, Farbe, Struktur, Oberfläche usw. verändert.“
Damit ist das Verkleben des Obergummis mit einem anderen Schwamm eindeutig nicht zulässig. Doch schwierig wird hier die Nachweisführung sein. Denn welcher Spieler hat schon je die Farbe und Beschaffenheit des Schwammes geprüft? Schwierig dürfte es auch sein den Schwamm zu prüfen, wenn ein Kantenband angebracht ist. Dann ist ja vom Schwamm nicht mehr fiel zu sehen. Bei Zweifeln an der Zulässigkeit des Spielmaterials müssen Oberschiedsrichter oder Spielleiter Einzelentscheidungen treffen.