Förderung des Sportbetriebs der Vereine durch den Freistaat Bayern

Grundlage der Förderung des Sportbetriebs der Vereine sind die Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen des Freistaates Bayern zur Förderung des außerschulischen Sports (Sportförderrichtlinien).

Seit dem 01.01.2006 erfolgt die Förderung des Sportbetriebs der Vereine in pauschalierter Form, der sogenannten Vereinspauschale. Grundlage der Vereinsförderung ist die Anzahl der Mitglieder, Kinder/Jugendliche und Übungsleiter/TrainerInnen im Verein.

1. Antrag

Die Vereine beantragen die Gewährung der Vereinspauschale bei ihrer örtlichen zuständigen Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt) bzw. beim Sportamt .

2. Stichtag

Stichtag für die Abgabe von Anträgen auf Gewährung der Vereinspauschale ist der 1. März eines Förderjahres . Es handelt sich hierbei um eine Ausschlussfrist.

3. Übungsleiter-Lizenzen

Übungsleiter-Lizenzen müssen im Original zur Vereinsförderung eingereicht werden und zum Stichtag 01. März gültig sein. Die Liste der förderfähigen Übungsleiter-Lizenzen finden Sie auf der Homepage des Bayerischen Kultusministeriums.

Fragen zu den Übungsleiter-Lizenzen beantworten der jeweilige Sportfachverband und der Geschäftsbereich 7, Übungsleiter, Telefon 089/15702-255 oder -252

Quelle: Newsletter KW 7/2010 des BTTV mit Inhalten von www.blsv.de

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