Auslegung der Tischtennisregeln – Protest gegen Belag?

Nach einem Protest gegen einen Noppenbelag wird der Schläger gewechselt – muss dies sein?

Im Punktspiel zwischen Mannschaft A und B protestiert ein Akteur gegen den Belag seines Gegenübers. Eine aktuelle Belagliste liegt beim Spiel nicht vor und der Spieler wechselt seinen Schläger. Damit hat er keine Chance und verliert. Eine Überprüfung ergibt später, dass der Schläger zugelassen und der Wechsel nicht erforderlich war. Wie ist nun im Protestverfahren zu entscheiden?

Einen Königsweg gibt es hier nicht. Denn es liegt im Ermessen des Spielers zu entscheiden, ob er im Protestfall seinen Schläger wechselt. Der Spieler sollte sich daher vor jedem Spiel im Klaren sein, ob sein Material zugelassen ist. Ist er sich darüber sicher, so erübrigt sich ein Wechsel des Schlägers und der Spieler kann dem Protestverfahren gelassen entgegen schauen. Ist der Schläger einmal gewechselt, so kann man nicht darauf hoffen, die Punkte am „grünen Tisch“ wieder zugesprochen zu bekommen.

Gerade Spieler, die schon „Jahrzente“ ihre Beläge spielen, sollten sich vor jeder Saison darüber informieren, ob diese noch zugelassen sind!

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BTTV steht als Synonym für den Webmaster und Autor von BTTV - Tischtennis Kreis Hassberge: Bernhard Süppel. Dieser ist seit Juli 2000 Kreisvorsitzender im Tischtennis Landkreis Hassberge und hat diese Seite als Webarchiv für den Tischtennissport im Landkreis aufgebaut. Nachdem die offizielle Webseite des Kreisverbands zum BTTV umgezogen ist, verbleibt hier das Tischtennisarchiv des Kreises und die Seite wird sich zu einem Tischtennisblog wandeln. Mit Berichten über Material, Tischtennisregeln, zum Tischtennissport, etc. informiert Sie der Webmaster über interessante Dinge rund um den schnellste Ballsportart der Welt. Sie finden den Autor nun auch bei Google+.

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