Auslegung der Tischtennisregeln – Muss sich das ITTF-Logo immer in der Griffverlängerung befinden?

Muss der Belag immer so geklebt werden, dass sich das ITTF-Zeichen in der Verlängerung zum Griff befindet? Oder ist der Belag dann schon falsch geklebt?

Man überlege folgenden Sachstand: Ein Spieler klebt seinen Belag so auf, dass sich das ITTF-Logo nicht in der Verlängerung zum Griff befindet. Vielmehr ist es z.B. am linken oder rechten Rand zu sehen. Ist dies überhaupt zulässig, da sich ja an diesen Stellen die Belageigenschaften ändern?

Dies ist in den Internationalen Tischtennisregeln B leider nicht geregelt. Hier steht unter Ziffer 2.1.3 nur, dass „auf einer zum Schlagen des Balles benutzten Schlägerseite nur Beläge verwendet werden dürfen, die eine gültige ITTF-Genehmigung besitzen. Sie müssen so auf dem Schläger angebracht sein, dass am Rand der Schlagfläche die Markenbezeichnung und das ITTF-Logo deutlich zu erkennen sind.“

Da es für das Ankleben des Belags und insbesondere des ITTF-Logos keine Regelung sowie auch keine Sanktionen gibt, hat jeder Spieler hier die freie Wahl! Jedoch dürfte diese „Regel-Lücke“ kaum ein Tischtennisspieler ausnutzen, da er ja noch Kontrolle über seinen Belag behalten will. Und das Spielen des Balles mit dem ITTF-Logo dürfte für den Materialspieler kaum einen Störeffekt bringen.

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