Darf ein Teil des Belags entfernt werden?
Ein Spieler, der z.B. lange Noppen spielt, stören diese. Er entfernt den Teil des Belags, der sich unter dem Zeigefinger der Griffhand befindet. Ist dies regelkonform? Alternativ könnte man sich auch folgenden Sachstand vorstellen: Die unter dem Zeigefinger befindlichen Noppen wurden vom Noppenspieler entfernt, so dass die pro Quadratzentimeter erforderlichen 10 Noppen fehlen. Ist dies zu beanstanden, auch wenn die Stelle mit dem Zeigefinger bedeckt ist und damit nicht zur Belagfläche zählt?
Hier wird es wohl auf eine Einzelfallentscheidung hinauslaufen, da dieser Fall nicht genau in den Tischtennis-Regeln geregelt ist. Allenfalls Ziffer 4.4 der Internationalen Tischtennisregeln A hält fest: „Das Belagmaterial muss das Blatt völlig bedecken, darf jedoch nicht über die Ränder hinausstehen. Der dem Griff am nächsten liegende Teil des Blattes, der von den Fingern erfasst wird, darf unbedeckt oder mit einem beliebigen Material belegt sein.“
Dies spricht dafür, dass der oben geschilderte Fall durchaus statthaft ist. Jedoch ist hier von einer „normalen Schlägerhaltung“ mit nach rechts/links gespreizten Zeigefinger auszugehen. Kommt der Zeigefinger z.B. in der Mitte des Schlägerblattes zur Ablage, so dürfte die Belag- oder Noppenentfernung zu beanstanden sein, da sich der Noppenspieler mit einem Verschieben des Zeigefingers unerlaubte Vorteile erschleichen könnte.